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Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz
Rechtliche Grundlagen für barrierefreie Webseiten und Apps sind in Rheinland-Pfalz
- das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) sowie
- die nach § 7 Absatz 5 LGGBehM erlassene Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz BITV RP).
Öffentliche Stellen gestalten ihre Websites und Apps auf dieser Grundlage technisch und inhaltlich barrierefrei.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website wurde gerade neu erstellt. Unser Ziel ist es, eine Website mit zeitgemäßen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mayen zu schaffen.
Ein wichtiger Punkt ist die Barrierefreiheit. So wurde beispielsweise bei der Schrift darauf geachtet, dass sie gut lesbar ist und auch auf den Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe wurde beim Design Wert gelegt. Fotos sollen auf der neuen Webpräsenz stets mit sogenannten Alternativtexten versehen sein und Bedienflächen gut ersichtlich.
Eine Überprüfung der Website ist gerade in Arbeit.
Ihr Feedback
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail an stadtplanung@mayen.de
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.